Whistleblowing

Das Hinweis­geber­system. Sicher melden, vertraulich bearbeiten.

Das .LOUPE Hinweisgebersystem bildet den ganzen Weg ab: von der vertraulichen Meldung bis zur nachvollziehbar dokumentierten Entscheidung.

  • HSchG-konform
  • ISO 27001 zertifiziert
  • Betrieb ausschließlich in der EU
  • BBG Partner
Meldeportal — je Organisation mit Logo, Titel und Sprache
Vertrauen aus der Praxis

Organisationen, die mit .LOUPE sicher entscheiden

HinweisgeberInnenschutzgesetz

Pflicht für viele. Sinnvoll für alle.

Das HSchG setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie in Österreich um. Ein E-Mail-Postfach oder ein Briefkasten genügt dafür in der Regel nicht.

ab 50
Beschäftigten verpflichtend
7 Tage
für die Eingangsbestätigung
3 Monate
für die Rückmeldung
Funktionen

Was das Hinweisgebersystem leistet.

Melden

Niederschwellig für alle, die etwas melden wollen.

  • Mehrsprachiges Meldeportal
  • Geführte Meldung
Bearbeiten

Aus jeder Meldung wird ein Fall mit klarer Zuständigkeit.

  • Fallakte mit Status, Fristen und Verantwortlichen
  • Anonymer Zwei-Wege-Dialog
Fallakte mit überwachten Fristen und anonymem Dialog
Entscheiden & dokumentieren

Belastbar für interne Prüfungen und Behörden.

  • Dokumentierte Entscheidungen
  • KI-gestützte Fallaufbereitung Optional
Olex fasst den Sachverhalt zusammen — entschieden wird im Team
Ablauf

So läuft ein Hinweis.

Jeder Hinweis durchläuft denselben, fristengeführten Weg und trägt jederzeit einen klaren Status.

  1. Meldung anonym oder offen
  2. 7 Tage Eingang bestätigt binnen 7 Tagen
  3. Prüfung & Kategorisierung
  4. Bearbeitung
  5. 3 Monate Rückmeldung binnen 3 Monaten
  6. Abschluss & Dokumentation
Mit .LOUPE fördern wir unsere Werte, können kritische Themen offen ansprechen und uns weiterentwickeln. Zusätzlich ist der anonyme Hinweis möglich, um die Identität unserer Melder:innen zu schützen.
Mag. Benedikt Geusau Leitung Recht, Welser Profile GmbH
Sicherheit

Sensible Hinweise in sicheren Händen.

Zum Trust-Center

  • Betrieb ausschließlich in der EU — Amazon Web Services, Region Frankfurt am Main
  • ISO-27001-zertifizierte Rechenzentren, nur verschlüsselte Verbindungen
  • Eigenes Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO/IEC 27001 zertifiziert
Häufige Fragen

Was Unternehmen zum Hinweisgebersystem fragen.

Ist ein Hinweisgebersystem in Österreich Pflicht?

Ja. Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit mindestens 50 Beschäftigten, eine interne Stelle für Hinweise einzurichten. Es setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie in österreichisches Recht um.

Auch wer unter dieser Schwelle liegt, profitiert davon: Ein interner Meldekanal macht Missstände früh sichtbar — bevor sie extern oder öffentlich werden.

Reichen E-Mail-Postfach, Briefkasten oder eine Open-Door-Policy aus?

In der Regel nicht. Das HSchG verlangt, Hinweise zu dokumentieren und die Aufzeichnungen in einem vertraulichen und sicheren System zu speichern; der Zugang ist zu protokollieren und auf jene Personen zu beschränken, die ihn für die Bearbeitung benötigen (§ 9 Abs. 6 HSchG).

Ein gemeinsames Postfach oder ein Briefkasten kann weder Zugriffe protokollieren noch Fristen überwachen. Rechtssicher umsetzen lässt sich das praktisch nur mit einem digitalen Hinweisgebersystem.

Wie sind Hinweisgeber:innen geschützt?

Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die einen Hinweis in gutem Glauben geben, sind verboten — etwa Kündigung, Versetzung, Gehaltskürzung oder ein nachteiliges Dienstzeugnis. Ihre Identität ist vertraulich zu behandeln.

Ein Hinweisgebersystem, das anonyme Meldungen und die weitere Kommunikation ohne Preisgabe der Identität erlaubt, senkt die Hemmschwelle zusätzlich.

Muss der Betriebsrat bei der Einführung eingebunden werden?

Das hängt von der Ausgestaltung ab. Setzt das System nur die gesetzlichen Pflichten um, wird eine Mitbestimmung teils für nicht erforderlich gehalten; geht es darüber hinaus, ist es mitbestimmungspflichtig. Wir empfehlen, den Betriebsrat frühzeitig einzubinden — das schafft Rechtssicherheit und Akzeptanz.

Alle Fragen ansehen

.LOUPE unterstützt bei der Umsetzung der Pflichten aus dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG); die rechtliche Bewertung und die Entscheidung im Einzelfall verbleiben beim Unternehmen. Die KI-gestützte Fallaufbereitung durch Olex ist eine optionale Zusatzfunktion. Die abgebildeten Screens sind Darstellungen mit Beispieldaten.

Hinweisgebersystem

Sehen Sie es sich in Ruhe an.

Wir zeigen Ihnen das Hinweisgebersystem in einer persönlichen Demo und stimmen es mit Ihnen auf Ihre Organisation ab.

  1. Anfrage senden
  2. Persönliche Demo
  3. Abstimmung auf Ihre Organisation
Ihr Ansprechpartner Thomas Koch Gründer & CSO office@loupe.at +43 720 77 86 44

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