Korruption beginnt selten mit dem „berühmten“ Geldkoffer
Sie entsteht selten „plötzlich“, sondern vielmehr schleichend. Korruption entwickelt sich unter anderem durch gewachsene Abhängigkeiten, persönliche Loyalitäten, unsichtbare (unangreifbare) Netzwerke, unklare Verantwortlichkeiten und informelle Entscheidungswege. Ihr Nährboden liegt in der Intransparenz von Beziehungen, insbesondere wenn eine Hand die andere wäscht oder kleine Geschenke die Freundschaft erhalten. Wenn ich mir dann selbst am nächsten bin, dann ist es zum Geldkoffer nicht mehr weit und der Schaden vorprogrammiert.
Ungeachtet strafrechtlicher Konsequenzen, Mehrkosten und Strafzahlungen, liegt der größte Schaden im Verlust von Vertrauen. In Personen. In Institutionen. In Unternehmen. In Branchen. In Produkte. In die Politik.
Die vergangenen Jahre haben Österreich immer wieder mit Diskussionen über politische Einflussnahme, Inseratenvergaben, parteinahe Netzwerke und mögliche Interessenkonflikte konfrontiert. Unabhängig davon, wie einzelne Verfahren juristisch entschieden werden, zeigt sich oft ein wiederkehrendes Muster: Öffentliche Debatten entstehen meist erst dann, wenn der Schaden (vorrangig der Verlust des Vertrauens) bereits eingetreten ist.
„Lernen durch Schmerz“ sollte jedoch nicht zur generellen Methodik werden. Das Konzept ist wichtig, das Konzept ist oft die Realität, aber wenn man Integrität strukturell immer erst im Nachhinein findet, wird man bei der Lösung auf Dauer unglaubwürdig.
Die eigentlichen Fragen werden dabei deutlich seltener gestellt: Warum entstehen diese kritischen Strukturen überhaupt und weshalb werden Risiken häufig erst sichtbar, wenn Institutionen, Unternehmen oder die Öffentlichkeit bereits massiven Vertrauensverlust erlitten haben?
Europas Fokus verschiebt sich – von Reaktion zu Prävention
Genau an diesem Punkt setzt die EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung („EU Anti-Korruptions-Richtlinie“) an. Sie ist weit mehr als eine bloße Verschärfung einzelner Straftatbestände. Zwar erfordert Fehlverhalten eine klare Reaktion, zukünftig wird der Prävention jedoch auch regulatorisch ein klarer Stellenwert eingeräumt. Konkret rückt insbesondere die Verantwortung von Unternehmen und die Bedeutung funktionierender Compliance Management Systeme ins Licht.
Es geht in Zukunft um echte Wirksamkeit.
Österreich startet nicht bei null – viele Unternehmen hingegen schon
Österreich hat bereits heute ein vergleichsweise umfangreiches und auch strenges Korruptionsstrafrecht – insbesondere durch die §§ 302 ff StGB sowie das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG). Zudem verfügen wir über spezialisierte Institutionen wie die WKStA oder das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Dennoch dürfte die Richtlinie zusätzlichen Anpassungsdruck erzeugen, z. B. bei der Bewertung von Compliance Management Systemen.
Ferner sind auch Mindesthöchststrafen für bestimmte Korruptionsdelikte vorgesehen und Delikte wie unerlaubte Einflussnahme oder Verschleierungshandlungen, die unionsweit einheitlicher erfasst werden sollen, hervorgehoben. Da auch die Sanktionierung juristischer Personen zu verschärfen wäre, könnte das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz auch für Unternehmen künftig noch stärker in den Mittelpunkt rücken.
Unternehmen unterschätzen das Risiko
Wirksame Compliance Management Systeme werden in Zukunft ausdrücklich „sanktionsmindernd“ berücksichtigt werden. Damit ändert sich auch die Rolle von Compliance.
Viele Unternehmen betreiben ihre Compliance immer noch primär als „tick in the box“; nicht selten zur Erfüllung formaler Dokumentationspflichten. Aus diesem Grund existieren in der Praxis auch Richtlinien, Verhaltenskodizes oder Compliance-Handbücher. Herausfordernder wird es jedoch bei der Wirksamkeit, somit dem Nachweis, dass die Prozesse tatsächlich funktionieren, Risiken aktiv überwacht werden und Verantwortlichkeiten klar definiert sind.
In Zukunft wird es daher umso wichtiger sein, dass Risiken systematisch erhoben, bewertet und minimiert werden, dass Kontrollmechanismen wirksam sind und auch, dass Hinweise ernstgenommen und richtig bearbeitet werden. Dem Maßnahmenmanagement kommt dabei eine besondere Gewichtung zu. Das erleichtert zudem die Erfüllung weiterer Anforderungen, wie Self-Reporting und Kooperation mit Behörden.
Dabei wird klar, dass die Herausforderungen für Unternehmen weniger juristisch als organisatorisch sind.
Im Whitepaper lesen Sie außerdem, warum regulatorische Komplexität zum Managementproblem wird, welche Fragen bei der Umsetzung helfen, welche Geldbußen drohen und warum die Kultur zum Gradmesser für Erfolg wird.