Niederschwellig für alle, die etwas melden wollen.
- Mehrsprachiges Meldeportal
- Geführte Meldung
Das .LOUPE Hinweisgebersystem bildet den ganzen Weg ab: von der vertraulichen Meldung bis zur nachvollziehbar dokumentierten Entscheidung.
Das HSchG setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie in Österreich um. Ein E-Mail-Postfach oder ein Briefkasten genügt dafür in der Regel nicht.
Ab 50 Beschäftigten verlangt das HSchG eine interne Stelle für Hinweise. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sie rechtssicher einrichten.
Das HSchG verlangt, Hinweise vertraulich zu speichern, Zugriffe zu protokollieren und Fristen einzuhalten. Ein Postfach oder Briefkasten kann das in der Regel nicht.
Die Kernanforderungen haben Sie im Blick. Wir zeigen Ihnen gern, wie .LOUPE Fristen, Dialog und Dokumentation in einem System zusammenführt.
Auch unter dieser Schwelle macht ein interner Meldekanal Missstände früh sichtbar — bevor sie extern oder öffentlich werden.
Orientierung, keine Rechtsberatung.
Jeder Hinweis durchläuft denselben, fristengeführten Weg und trägt jederzeit einen klaren Status.
Mit .LOUPE fördern wir unsere Werte, können kritische Themen offen ansprechen und uns weiterentwickeln. Zusätzlich ist der anonyme Hinweis möglich, um die Identität unserer Melder:innen zu schützen.
Mag. Benedikt Geusau Leitung Recht, Welser Profile GmbH Ja. Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors mit mindestens 50 Beschäftigten, eine interne Stelle für Hinweise einzurichten. Es setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie in österreichisches Recht um.
Auch wer unter dieser Schwelle liegt, profitiert davon: Ein interner Meldekanal macht Missstände früh sichtbar — bevor sie extern oder öffentlich werden.
In der Regel nicht. Das HSchG verlangt, Hinweise zu dokumentieren und die Aufzeichnungen in einem vertraulichen und sicheren System zu speichern; der Zugang ist zu protokollieren und auf jene Personen zu beschränken, die ihn für die Bearbeitung benötigen (§ 9 Abs. 6 HSchG).
Ein gemeinsames Postfach oder ein Briefkasten kann weder Zugriffe protokollieren noch Fristen überwachen. Rechtssicher umsetzen lässt sich das praktisch nur mit einem digitalen Hinweisgebersystem.
Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die einen Hinweis in gutem Glauben geben, sind verboten — etwa Kündigung, Versetzung, Gehaltskürzung oder ein nachteiliges Dienstzeugnis. Ihre Identität ist vertraulich zu behandeln.
Ein Hinweisgebersystem, das anonyme Meldungen und die weitere Kommunikation ohne Preisgabe der Identität erlaubt, senkt die Hemmschwelle zusätzlich.
Das hängt von der Ausgestaltung ab. Setzt das System nur die gesetzlichen Pflichten um, wird eine Mitbestimmung teils für nicht erforderlich gehalten; geht es darüber hinaus, ist es mitbestimmungspflichtig. Wir empfehlen, den Betriebsrat frühzeitig einzubinden — das schafft Rechtssicherheit und Akzeptanz.
.LOUPE unterstützt bei der Umsetzung der Pflichten aus dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG); die rechtliche Bewertung und die Entscheidung im Einzelfall verbleiben beim Unternehmen. Die KI-gestützte Fallaufbereitung durch Olex ist eine optionale Zusatzfunktion. Die abgebildeten Screens sind Darstellungen mit Beispieldaten.
Wir zeigen Ihnen das Hinweisgebersystem in einer persönlichen Demo und stimmen es mit Ihnen auf Ihre Organisation ab.
Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.