Whistleblowing-Software

Das Hinweis­geber­system. Sicheres Whistleblowing, vertraulich bearbeitet.

Die Whistleblowing-Software von .LOUPE bildet den ganzen Weg ab: von der vertraulichen Meldung bis zur nachvollziehbar dokumentierten Entscheidung.

  • 200+ Unternehmen vertrauen .LOUPE
  • ISO 27001 zertifiziert
  • Betrieb ausschließlich in der EU
  • DSGVO-konform
Fallakte mit überwachten Fristen und anonymem Dialog

Organisationen, die mit .LOUPE sicher entscheiden

EU-Whistleblower-Richtlinie

Pflicht für viele. Sinnvoll für alle.

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verlangt interne Meldekanäle (Art. 8), die Vertraulichkeit sichern (Art. 9, Art. 16) und feste Fristen einhalten (Art. 9). Ein E-Mail-Postfach überwacht diese Fristen nicht von selbst.

ab 50
Beschäftigten verpflichtend*
7 Tage
für die Eingangsbestätigung
3 Monate
für die Rückmeldung*

* Nach der Richtlinie im privaten Sektor ab 50 Beschäftigten, in bestimmten Bereichen wie Finanzdienstleistungen unabhängig von der Größe. Für den öffentlichen Sektor und im Detail gilt das jeweilige nationale Gesetz. Die 3 Monate laufen ab der Eingangsbestätigung.

Funktionen

Was das Hinweisgebersystem leistet.

Melden

Niederschwellig für alle, die etwas melden wollen.

  • Mehrsprachiges Meldeportal
  • Geführte Meldung
Bearbeiten

Aus jeder Meldung wird ein Fall mit klarer Zuständigkeit.

  • Fallakte mit Status, Fristen und Verantwortlichen
  • Anonymer Zwei-Wege-Dialog
Entscheiden & dokumentieren

Belastbar für interne Prüfungen und Behörden.

  • Dokumentierte Entscheidungen
  • KI-gestützte Fallaufbereitung Optional
Meldeportal — je Organisation mit Logo, Titel und Sprache
Ablauf

So läuft ein Hinweis.

Jeder Hinweis durchläuft denselben, fristengeführten Weg und trägt jederzeit einen klaren Status.

  1. Meldung anonym oder offen
  2. Eingang bestätigt binnen 7 Tagen 7 Tage
  3. Prüfung & Kategorisierung
  4. Bearbeitung
  5. Rückmeldung binnen 3 Monaten ab Bestätigung 3 Monate
  6. Abschluss & Dokumentation
Mit .LOUPE fördern wir unsere Werte, können kritische Themen offen ansprechen und uns weiterentwickeln. Zusätzlich ist der anonyme Hinweis möglich, um die Identität unserer Melder:innen zu schützen.
Mag. Benedikt Geusau Leitung Recht, Welser Profile GmbH
Sicherheit

Sensible Hinweise in sicheren Händen.

  • Betrieb ausschließlich in der EU — Amazon Web Services, Region Frankfurt am Main
  • ISO-27001-zertifizierte Rechenzentren, nur verschlüsselte Verbindungen
  • Eigenes Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO/IEC 27001 zertifiziert

Zum Trust-Center

Podcast „Code of C“

Hinweisgebersysteme im Gespräch

Häufige Fragen

Was Unternehmen zum Hinweisgebersystem fragen.

Alle Fragen ansehen

Wer darf über ein Hinweisgebersystem Hinweise geben?

Geschützt sind Personen, die im beruflichen Zusammenhang von Verstößen erfahren haben — neben Mitarbeiter:innen etwa auch Bewerber:innen, Praktikant:innen, ehemalige Beschäftigte, Mitglieder von Aufsichtsorganen sowie Personen, die für Lieferant:innen oder Auftragnehmer:innen arbeiten.

Wie sind Hinweisgeber:innen geschützt?

Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die einen Hinweis geben und hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die gemeldeten Informationen zum Zeitpunkt der Meldung zutrafen, sind verboten — etwa Kündigung, Versetzung, Gehaltskürzung oder ein nachteiliges Dienstzeugnis. Ihre Identität ist vertraulich zu behandeln.

Ein Hinweisgebersystem, das anonyme Meldungen und die weitere Kommunikation ohne Preisgabe der Identität erlaubt, senkt die Hemmschwelle zusätzlich.

Geht es beim Whistleblowing nur ums Anschwärzen?

Nein. Ziel ist, Missstände gefahrlos aufzeigen zu können, bevor sie Schaden anrichten. Wer einen Hinweis gibt, ist keine Verräterin und kein Verräter, sondern hilft der Organisation, Fehler früh zu erkennen und zu beheben.

Ein gut eingeführtes Hinweisgebersystem stärkt damit das Vertrauen von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Geschäftspartner:innen.

.LOUPE unterstützt bei der Umsetzung der Pflichten aus der EU-Whistleblower-Richtlinie und den nationalen Gesetzen; die rechtliche Bewertung und die Entscheidung im Einzelfall verbleiben beim Unternehmen. Die KI-gestützte Fallaufbereitung durch Olex ist eine optionale Zusatzfunktion. Die abgebildeten Screens sind Darstellungen mit Beispieldaten.

Nationale Umsetzung

Was in Ihrem Land gilt.

Die Richtlinie gibt den Rahmen vor, Pflichten, Fristen und Sanktionen im Detail regelt das Gesetz Ihres Landes.

Hinweisgebersystem

Sehen Sie es sich in Ruhe an.

Wir zeigen Ihnen das Hinweisgebersystem in einer persönlichen Demo und stimmen es mit Ihnen auf Ihre Organisation ab.

  1. Anfrage senden
  2. Persönliche Demo
  3. Abstimmung auf Ihre Organisation
Ihr Ansprechpartner Thomas Koch Gründer & CSO office@loupe.at +43 720 77 86 44

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