Niederschwellig für alle, die etwas melden wollen.
- Mehrsprachiges Meldeportal
- Geführte Meldung
Die Whistleblowing-Software von .LOUPE bildet den ganzen Weg ab: von der vertraulichen Meldung bis zur nachvollziehbar dokumentierten Entscheidung.
Organisationen, die mit .LOUPE sicher entscheiden





Die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verlangt interne Meldekanäle (Art. 8), die Vertraulichkeit sichern (Art. 9, Art. 16) und feste Fristen einhalten (Art. 9). Ein E-Mail-Postfach überwacht diese Fristen nicht von selbst.
* Nach der Richtlinie im privaten Sektor ab 50 Beschäftigten, in bestimmten Bereichen wie Finanzdienstleistungen unabhängig von der Größe. Für den öffentlichen Sektor und im Detail gilt das jeweilige nationale Gesetz. Die 3 Monate laufen ab der Eingangsbestätigung.
Ab 50 Beschäftigten verlangt die EU-Whistleblower-Richtlinie einen internen Meldekanal. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihn einrichten.
Die Richtlinie verlangt eine Bestätigung binnen sieben Tagen, eine Rückmeldung binnen drei Monaten und den Schutz der Identität. In einer Demo zeigen wir, wie .LOUPE alle drei abbildet.
Die Kernanforderungen haben Sie im Blick. Wir zeigen Ihnen gern, wie .LOUPE Fristen, Dialog und Dokumentation in einer Software zusammenführt.
Auch unter dieser Schwelle macht ein interner Meldekanal Missstände früh sichtbar, bevor sie extern oder öffentlich werden. Für einzelne Branchen gilt die Pflicht unabhängig von der Größe.
Orientierung, keine Rechtsberatung.
Jeder Hinweis durchläuft denselben, fristengeführten Weg und trägt jederzeit einen klaren Status.
Mit .LOUPE fördern wir unsere Werte, können kritische Themen offen ansprechen und uns weiterentwickeln. Zusätzlich ist der anonyme Hinweis möglich, um die Identität unserer Melder:innen zu schützen.
Mag. Benedikt Geusau Leitung Recht, Welser Profile GmbH
Geschützt sind Personen, die im beruflichen Zusammenhang von Verstößen erfahren haben — neben Mitarbeiter:innen etwa auch Bewerber:innen, Praktikant:innen, ehemalige Beschäftigte, Mitglieder von Aufsichtsorganen sowie Personen, die für Lieferant:innen oder Auftragnehmer:innen arbeiten.
Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die einen Hinweis geben und hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die gemeldeten Informationen zum Zeitpunkt der Meldung zutrafen, sind verboten — etwa Kündigung, Versetzung, Gehaltskürzung oder ein nachteiliges Dienstzeugnis. Ihre Identität ist vertraulich zu behandeln.
Ein Hinweisgebersystem, das anonyme Meldungen und die weitere Kommunikation ohne Preisgabe der Identität erlaubt, senkt die Hemmschwelle zusätzlich.
Nein. Ziel ist, Missstände gefahrlos aufzeigen zu können, bevor sie Schaden anrichten. Wer einen Hinweis gibt, ist keine Verräterin und kein Verräter, sondern hilft der Organisation, Fehler früh zu erkennen und zu beheben.
Ein gut eingeführtes Hinweisgebersystem stärkt damit das Vertrauen von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Geschäftspartner:innen.
.LOUPE unterstützt bei der Umsetzung der Pflichten aus der EU-Whistleblower-Richtlinie und den nationalen Gesetzen; die rechtliche Bewertung und die Entscheidung im Einzelfall verbleiben beim Unternehmen. Die KI-gestützte Fallaufbereitung durch Olex ist eine optionale Zusatzfunktion. Die abgebildeten Screens sind Darstellungen mit Beispieldaten.
Die Richtlinie gibt den Rahmen vor, Pflichten, Fristen und Sanktionen im Detail regelt das Gesetz Ihres Landes.
Wer ein internes System braucht, welche Fristen laufen und was § 24 HSchG an Strafen vorsieht.
Interne Meldestelle, Meldekanäle, Repressalienverbot und Bußgelder, Paragraf für Paragraf.
Wir zeigen Ihnen das Hinweisgebersystem in einer persönlichen Demo und stimmen es mit Ihnen auf Ihre Organisation ab.
Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.